Informationen
Wir sind als einzige an der Küste in der Lage Ihnen Gutachten nach deutschen Recht (§194 Bau GB) und nach dem span. codigo civil anzubieten.
Abgestimmt auf den Verwendungszweck und für Ihre Position optimiert.
Je nach Grundlage des Gutachterns ist es sehr wichtig, es so zu gestalten und den Wert so zu ermitteln, das die Wertermittlung auch von der "Gegenpartei" akzeptiert wird.
Da sich spanische Gutachten sehr von deutschen unterscheiden, kann durch ein falsch erstelltes Immobiliengutachten ein Prozess leicht verloren werden, oder eben ein falscher Wert durch eine nicht angemessene Wertermittlung die Konsequenz sein.
Passen Sie auf und lassen Sie sich richtig und rechtzeitig beraten!!
Gerne stimmen wir die Vorgehensweise mit Ihrem Rechtsanwalt ab, um das optimale Wertgutachten für Ihren "Fall" zu erstellen.
Wertgutachten ist nicht gleich Wertgutachten .....
....... und in Spanien noch viel weniger !!
Bei allen Gutachten und Sachverständigen:
Schalten Sie auf jeden Fall eine Fachperson ein, der Sie vertrauen!
